Ihr Fahrzeugo.de - Ratgeber
Unser Ratgeber ist in 2 Bereiche aufgeteilt:
Lesen Sie Wissenswertes für Käufer
Informieren Sie sich zu allen Einzelheiten, die es beim Kauf zu beachten gibt.
Zu den Inhalten...
Lesen Sie Wissenswertes für Verkäufer
Informieren Sie sich über wichtige Details, die Sie beim Verkauf beachten müssen.
Zu den Inhalten...
So schützen Sie sich vor Betrug
Beim Verkauf Ihres Autos sollten Sie vorsichtig sein - mitunter geben sich Betrüger als angebliche Käufer aus.
Schützen Sie sich vor folgenden Risiken
Betrug per SMS
Sie als Verkäufer erhalten per SMS die Nachricht, es sei ein Käufer für Ihr Fahrzeug gefunden worden. Dies wird bei Anruf auch bestätigt, für den Kontakt soll jedoch eine Gebühr bezahlt werden (meist zwischen 50 - 150 €). Ein Verkauf kommt über diese Vermittlung jedoch nicht zustande.
Aber auch wenn das Angebot nicht wahrgenommen wird, erhält der Verkäufer Mahnungen. Absender ist ein Vermittler, der sich namentlich meist an die großen Internet-Fahrzeugmärkte anlehnt ("mobile24" oder "autoscout23"). Der ADAC rät, sich nicht auf eine solche Vermarktung einzulassen und nichts zu bezahlen, wenn kein Vermittlungsvertrag zustande gekommen ist.
Scheckbetrug beim Verkauf
Bei der Abwicklung von Fahrzeugverkäufen kommt es laut ADAC und BKA verstärkt zu Betrügereien mit ungedeckten Schecks.
Die Vorgehensweise der Betrüger: Die Täter geben sich meist als ausländische Kaufinteressenten aus und akzeptieren Ihren Kaufpreis meist ohne weitere Verhandlungen. Zur Bezahlung wird dem Verkäufer ein Scheck (fast immer aus dem Ausland) zugesandt, dessen Betrag meist deutlich über dem vereinbarten Kaufpreis liegt. Der Differenzbetrag soll einem Bekannten des angeblichen Käufers ausgehändigt oder per Bargeldüberweisung (meist über Western Union; siehe Risiko Bargeldtransfer) weiter transferiert werden.
In der Regel hält der Scheck einer ersten Überprüfung stand; erst später stellt sich heraus, dass der Scheck keine Deckung aufweist oder gestohlen wurde. Meist wird der Verkäufer nur um diesen Betrag geschädigt; es ist allerdings möglich, dass er auf diese Weise auch um sein Fahrzeug gebracht wird.
Risiko Bargeldtransfer
Bargeldtransfers können leider in betrügerischer Absicht genutzt werden – auch von scheinbaren Käufern. So soll eine zu hohe Zahlung per Bargeldtransfer (z. B. über WesternUnion, MoneyGram o. ä.) von Ihnen ausgeglichen werden. Daraufhin wird Ihr Geld mit gefälschten Papieren abgeholt, der Scheck stellt sich nachträglich als gefälscht heraus. Für diesen Verlust kommt weder die Bank noch eine Versicherung auf - Ihr Geld ist weg!
Bargeldtransfer-Unternehmen sind daher nicht geeignet, um Transaktionen mit Unbekannten durchzuführen. Auch wenn Sie den Bargeldtransfer zugunsten eines Verwandten/Bekannten durchführen, kann Sie dies nicht vor Betrug schützen!
Die Kaufabwicklung
mobile.de stellt als Fahrzeugmarkt nur die Plattform zur Verfügung, über die Verkäufer und Käufer Kontakt aufnehmen können. An der Kaufabwicklung ist mobile.de nicht beteiligt und erfährt nicht, wer von wem ein Fahrzeug kauft. Alle Vereinbarungen bezüglich des Verkaufs werden zwischen Verkäufer und Käufer ausgehandelt.
Über die Vertrauenswürdigkeit eines Käufers kann mobile.de keine Auskunft erteilen – Informationen hierüber liegen uns nicht vor. Sollten Sie dennoch eine eMail mit Angaben über die Bonität eines Käufers erhalten, handelt es sich dabei um eine Fälschung!
Phishing - Betrug per eMail
Phishing-Mails sind eMails, die scheinbar von einem seriösen Unternehmen geschickt werden (z. B. mobile.de), die jedoch gefälscht sind. Dies ist technisch möglich, ohne dass mobile.de dies verhindern könnte.
Es besteht also die Möglichkeit, dass Sie eine eMail mit dem (scheinbaren) Absender mobile.de, erhalten, in der Sie aufgefordert werden, vertrauliche Daten (z. B. Kreditkartennummer, Zugangsdaten zu mobile.de) preiszugeben, oder Ihnen falsche Tatsachen vorgespiegelt werden ("Nutzen Sie unseren Treuhandservice" o.ä.). Meist wird der Empfänger aufgefordert, einen Link anzuklicken, der angeblich auf die Internetseite des (scheinbar bekannten) Unternehmens führt. Diese Seite ist jedoch gefälscht und dient nur dazu, in Besitz Ihrer persönlichen Daten zu gelangen.
Phishing-Mails mit einem Anhang bergen zudem die Gefahr, dass sich in diesem Anhang eine Schadsoftware befindet (Virus/Trojaner), die Ihren Computer manipuliert und Außenstehenden den Zugriff auf Ihre Daten ermöglicht. Öffnen Sie daher solche Anhänge niemals!
Als Verkäufer bzw. Inserent geben Sie – wenn Sie ein kostenpflichtiges Inseratspaket gewählt haben – während des Bezahlvorgangs entweder Ihre Kreditkartennummer oder Kontonummer und BLZ angegeben. Diese Daten werden ausschließlich für die Bezahlung Ihres Inserats genutzt. mobile.de wird zu keinem Zeitpunkt und an keiner Stelle diese Daten erneut abfragen – weder per eMail noch auf andere Art und Weise! Sollten Sie dennoch ohne vorherige Kontaktaufnahme eine eMail von mobile.de erhalten, handelt es sich dabei um eine Fälschung.
Risiko Übergabe
Die Übergabe des Fahrzeugs sollte nicht an einem ungewöhnlichen oder verlassenen Ort stattfinden (z. B. Parkhaus, Tiefgarage, Autobahnraststätte), sondern z. B. in der Nähe Ihrer Bank. Wenn möglich zu Geschäftszeiten, denn so können Sie den Verkaufserlös sofort einzahlen.
Nehmen Sie eine Person als Begleitung und Schutz mit.
Vorsicht mit Originaldokumenten
Per eMail übermittelte Dokumente können leicht gefälscht werden! Verlassen Sie sich daher nicht auf solche Unterlagen. Sie bieten grundsätzlich keine absolute Sicherheit als Nachweis der Identität des Käufers. Stellen Sie niemals Unbekannten Kopien Ihrer Ausweis- oder Fahrzeugpapiere per eMail oder Dateianhang zur Verfügung, da Kriminelle diese Unterlagen für ihre Zwecke (weiter)verwenden können. Dann könnten Sie in den Verdacht geraten, etwas mit den Aktivitäten der Betrüger zu tun zu haben.
Probefahrt
Beim Verkaufsgespräch sollten Sie zwar alle notwendigen Papiere vorzeigen können, bei der Probefahrt aber müssen Sie diese nicht dabei haben (insbesondere nicht den Fahrzeugbrief). So riskieren Sie nicht, dass man Ihnen diese Dokumente entwendet. Nehmen Sie jedoch immer an der Probefahrt teil. Ein betrügerischer Kaufinteressent könnte Ihnen ansonsten das Fahrzeug entwenden. Zuvor gezeigte oder hinterlegte Papiere könnten gefälscht oder gestohlen sein.
Telefonbetrug
Auf Ihr Inserat meldet sich ein angeblicher Käufer, der um Rückruf bittet. Dahinter verbirgt sich kostenpflichtige Nummer mit einer Warteschleife. Kontaktieren Sie daher keine Interessenten, die um Rückruf unter einer Telefonnummer mit den Anfangsziffern 0190, 0900, 0137 oder 0138 bitten.
Gutachten
Unter dem Vorwand, ein Gutachten zu erstellen, versuchen Betrüger Ihnen Auto und Fahrzeugpapiere zu entwenden. Kopien sind hierfür jedoch meist ausreichend. Begleiten Sie ggf. den Käufer zum Gutachter.
Das Kleingedruckte
In einem komplizierten Kaufvertrag, in denen kein Mindestpreis festgelegt ist, wird der Kaufpreis von der Schätzung eines Gutachters abhängig gemacht. Anschließend wird das Fahrzeug extrem niedrig geschätzt und der Verkäufer so um den angemessenen Preis gebracht.
Exportliste
Ein Interessent will Ihr Fahrzeug nicht kaufen, sondern in eine Exportliste aufnehmen. Anschließend wird statt kostenlosem Info-Material eine Rechnung (meist 60 bis 70 Euro) zugestellt mit der Behauptung, es sei ein Auftrag erteilt worden. Als Verkäufer sollten Sie sich in einem solchen Fall nicht verunsichern lassen und die Zahlung verweigern.
Private Verkäufer von Fahrzeugen, die über eine der großen Internetplattformen anbieten, sehen sich nach ADAC-Informationen mit einer fragwürdigen Dienstleistung konfrontiert. Per SMS oder E-Mail werden sie aufgefordert, sich bei einer Firma mit Sitz in der Schweiz oder in Spanien zu melden. Der Hintergrund: Angeblich hat die Firma einen Kaufinteressenten an der Hand.
Wer tatsächlich anruft, bekommt dies auch bestätigt. Kurz darauf erhält der Verkäufer dann eine Vermarktungsbestätigung mit dem Hinweis, dass der Interessent abgelehnt werden musste, da er in Raten zahlen wollte. Ein zweiter, der bar und sofort zahle, sei aber schon gefunden. Um diesem das Auto zu verkaufen, müsse lediglich eine einmalige Vermarktungsgebühr bezahlt werden. Die Kosten: zwischen 59 und 130 Euro. Bei Nichtbezahlen folgen Mahnungen.
Besonders dreist: Mit autoscout23 und mobile24 (im Internet zu finden unter: www.autoscout23.us, www.mobile24.usoder www.meinautoverkauf.eu) verwenden die Vermittler Namen, die sich leicht mit denen der großen Internetplattformen verwechseln lassen. Hinter beiden Firmen steckt der selbe Inhaber, der schon vor Jahren unter den Firmennamen Eurocarmobil und Car Connect 2010 mit dieser Masche tätig war.
Die ADAC-Juristen raten, sich nicht auf eine solche Vermarktung einzulassen und nichts zu bezahlen, wenn kein Vermittlungsvertrag zustande gekommen ist. Zwar können Verträge auch mündlich abgeschlossen werden. Aber diesen Vertragsschluss muss die Firma beweisen. Wie immer in solchen Fällen sind die angeblichen Interessenten erfunden und die tatsächliche Vermittlung von Kaufinteressenten fragwürdig und nicht garantiert.
Vorsicht ist auch bei vermeintlichen Treuhandservices für den Geldtransfer geboten. Betrüger täuschen hier oftmals Seriosität durch die Verwendung der Logos der Internet-Fahrzeugmärkte und sogar des ADAC vor. In den eigentlichen Kaufprozess sind aber weder die Internetplattformen noch der ADAC integriert. Sie bieten deshalb keinen Service für die Geld-Transaktion an, und sprechen auch keine Empfehlung für eine bestimmte Zahlungsmethode aus.
Weitere Informationen rund um das Thema Autokauf /-verkauf im Internet, sind unter www.sicherer-autokauf.de zu finden. Das Bundeskriminalamt registriert zunehmend Fälle, in denen hochwertige Kraftfahrzeuge mit nicht gedeckten Schecks "bezahlt" werden.
Die Vorgehensweise: Angebliche Mitarbeiter niederländischer Firmen bzw. Personen, die sich mit englischen Personalien ausgeben, kontaktieren per Telefon, Fax oder Internet deutsche Autohändler und Privatpersonen, die Fahrzeuge im Internet und in Fachzeitschriften anbieten und unterbreiten diesen ein Kaufangebot.
Nach Abgabe einer verbindlichen Bestellung wird zur Bezahlung des Kaufpreises ein Scheck aus einem englischsprachigen Land - beispielsweise Großbritannien, Irland, Kanada und USA - übersandt. Die Schecks weisen einen Betrag aus, der teilweise deutlich über dem vereinbarten Kaufpreis liegt. Der überzeichnete Betrag soll dem Abholer des Wagens mitgegeben werden bzw. über die Western Union Bank transferiert werden. Da der Scheck in der Regel einer ersten Überprüfung standhält, wird er dem Verkäufer zunächst von seiner Bank gutgeschrieben. Erst später, nach Aushändigung des Autos und des Bargeldes bzw. der Transaktion über die Western Union Bank stellt sich heraus, dass der Scheck keine Deckung aufweist oder gestohlen ist.
Dem Bundeskriminalamt sind mittlerweile mehr als 100 derartige Fälle mit einer Schadenssumme von ca. 1,5 Millionen Euro bekannt geworden. Seit Jahresbeginn ist ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen.
Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat dazu nun ein Sammelverfahren übernommen.
Personen, die derartige Angebote erhalten haben oder die bereits Opfer einer solchen Straftat geworden sind, sollten in jedem Fall ihre örtliche Polizeidienststelle informieren.
Das Bundeskriminalamt (BKA) registriert zurzeit zunehmend Fälle, in denen im Internet angebotene Waren mit gefälschten Schecks "bezahlt" werden.
Bereits im vergangenen Jahr hatte das BKA vor Betrügern gewarnt, die mit ungedeckten Schecks hochwertige Kraftfahrzeuge "kaufen" (Pressemitteilung vom 13.08.2004).
Nun haben die Kriminellen ihre Masche geändert:
Verkäufer von Waren im Internet werden von angeblichen Kaufinteressenten aus dem Ausland kontaktiert. Die Betrüger akzeptieren den Kaufpreis und schicken zur Bezahlung Schecks an die Opfer, die meist kopierte oder gescannte Totalfälschungen von Zahlungsanweisungen irischer Geldinstitute sind. Die Schecks werden dabei unter einem Vorwand weit über dem vereinbarten Kaufpreis ausgestellt. Sodann bitten die Scheckbetrüger um Überweisung der "Überzahlungen" per WESTERN UNION. Später stellt sich heraus, dass die Schecks gefälscht sind und keine Deckung aufweisen; die Täter gelangen auf diese Weise aber an die überwiesenen Überzahlungen. Zur Verschleierung benutzen die Betrüger falsche Personalien, Funktionen und Anschriften und geben als Telefonnummern nicht nachprüfbare Prepaid-Mobilanschlüsse an.
Dem Bundeskriminalamt sind mittlerweile mehrere hundert entsprechende Schadensfälle in Deutschland bekannt geworden; täglich werden nach BKA-Erkenntnissen weltweit mehrere tausend gefälschte Schecks verschickt.
Das BKA rät in diesem Zusammenhang:
- Finanzielle Verfügungen (Überweisungen) sollten erst dann vorgenommen werden, wenn die betreffende Bank die Echtheit eines zugeschickten Schecks bestätigt hat.
- Besonders zu beachten ist, dass die Gutschrift des Scheckbetrags vorläufig erfolgt und wieder storniert werden kann. Weitere Informationen hierzu geben die Kreditinstitute.
- Personen, denen eine entsprechende Scheckbezahlung angeboten wurde oder die bereits Opfer einer solchen Straftat geworden sind, sollten in jedem Fall ihre örtliche Polizeidienststelle informieren.
Ihr Auto verkauft sich nicht von alleine - auch wenn es gut in Schuss ist!
Erhöhen Sie Ihre Chancen auf einen guten Preis, indem Sie Folgendes beachten:
Preisfindung: Was ist mein Auto wert?
Das Wichtigste beim Verkauf: Ein realistischer Preis!
Die wichtigsten Faktoren bei der Preisfindung sind (neben Marke & Modell): Baujahr, Kilometerstand, Zustand und ggf. Zusatzausstattungen/Extras.
Entscheiden Sie sich, ob Ihr Preis ein Festpreis ist oder eine Verhandlungsbasis. Berücksichtigen Sie dies beim Festsetzen des Preises und lassen Sie ggf. Spielraum für Preisverhandlungen.
Übrigens: Als Privatverkäufer gilt für Sie: "MwSt nicht ausweisbar".
Wichtige Preisfaktoren
Die wichtigsten Faktoren bei der Preisfindung sind Baujahr, Kilometerstand und Zustand. Auch Zusatzausstattungen wichtig sein.
Ebenfalls wichtig kann auch der Ort des Verkaufs sein, bei Cabrios und Motorrädern zudem die Jahreszeit.
Fahrzeugbeschreibung
Beschreiben Sie Ihr Fahrzeug möglichst detailliert. Je exakter Ihre Beschreibung, desto wahrscheinlicher der Verkaufserfolg!
Unfallschäden/Mängel
Informieren Sie den Käufer bei der ersten Kontaktaufnahme über etwaige Schäden oder Mängel am Auto. Dabei brauchen Sie nicht jeden Kratzer erwähnen, wohl aber frühere Unfallschäden; auf diese müssen Sie auch ohne konkrete Nachfrage hinweisen, da das Verschweigen solcher Schäden als "arglistige Täuschung" bewertet werden kann. In einem solchen Fall könnte der Käufer später vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, bei einem Unfall können Sie u.U. zu Schadenersatz verpflichtet werden.
Generell gilt: Sie müssen für alle Eigenschaften, die Sie dem Wagen zuschreiben, einstehen!
Optik
Reinigen Sie den Wagen noch einmal gründlich vor dem Besichtigungstermin – der erste Eindruck ist wichtig. Bei Abnutzungserscheinungen/leichten Schäden (Lack, Glas, Textil) können Sie evtl. durch Reparaturen bzw. eine professionelle Fahrzeugaufbereitung ("Smart-Repair") einen deutlich höheren Preis erzielen. Lassen Sie ggf. einen Kostenvoranschlag machen.
Stillschweigende Eigenschaftszusicherungen
Der Wahrheit entsprechen müssen auch sog. "stillschweigende Eigenschaftszusicherungen". Als solche gelten Angaben über das Baujahr, die Kilometerleistung oder der Hinweis auf eine kürzlich absolvierte Hauptuntersuchung ("TÜV neu"). Bezeichnungen wie "neuwertig", "einwandfrei" o.ä. gelten dagegen als unverbindliche Aussagen.
Unfallfrei
Sind Sie nicht der Erstbesitzer des Fahrzeugs, sollten Sie das das Auto nicht als "unfallfrei" bezeichnen - nur weil Sie selbst keinen Unfall hatten. Sichern Sie dem Käufer zu, dass das Fahrzeug unfallfrei ist, übernehmen Sie damit auch die Verantwortung für Unfallschäden der Vorbesitzer, und müssen ggf. die entsprechenden Konsequenzen (Rücknahme des Fahrzeugs oder Kaufpreisminderung bzw. Schadenersatz) tragen. Seien Sie auch dann vorsichtig, wenn Sie sich selbst beim Kauf des Fahrzeugs die Unfallfreiheit haben zusichern lassen, denn u. U. kann diese Information falsch gewesen sein.
Bagatellschäden
Nicht mitgeteilt werden müssen geringfügige, ausgebesserte Blechschäden oder "Schönheitskorrekturen". Allerdings müssen Sie auf Nachfrage auch solche vermeintlichen Bagatellschäden erwähnen.
Terminabsprache
Vermeiden Sie bei der Terminabsprache für die Probefahrt (wenn möglich) die Hauptverkehrszeiten; achten Sie darauf, dass Sie nicht in Zeitnot geraten, wenn Sie mehrere Termine nacheinander vereinbart haben.
Probefahrt
Überlegen Sie sich eine geeignete Strecke (möglichst mit Autobahn/Schnellstraße), die Sie vorschlagen können. Planen Sie mindestens eine Stunde ein. Nehmen Sie an der Probefahrt teil. Wären die zuvor gezeigten Papiere gestohlen/gefälscht, könnte der angebliche Kaufinteressent mit dem Wagen einfach verschwinden.
Preisverhandlung
Überlegen Sie sich vor einem Besichtigungstermin, ob Sie bereit sind, den Preis herunterzusetzen – und wenn ja, wo Ihre Schmerzgrenze ist.
Vor- und Nachteile
Überlegen Sie sich alle Argumente, die für Ihr Fahrzeug sprechen und für einen möglichen Käufer interessant sein könnten: Baujahr, Laufleistung, TÜV- und ASU-Termine, neue/erneuerte Teile, Extras. Erwähnen Sie aber auch wichtige Nachteile des Fahrzeugs (z.B. vorhandene Unfallschäden) und ersparen Sie sich so ergebnislose Besichtigungstermine.
Inseratsausdruck
Nehmen Sie zum Treffen mit dem Verkäufer sicherheitshalber einen Ausdruck Ihres Inserats mit. Es kommt vor, dass ein solcher Ausdruck gefälscht wird, um den Preis zu drücken.
Checkliste Autoverkauf
Dokumente
Legen Sie alle wichtigen Unterlagen bereit, die den potenziellen Käufer interessieren könnten: Fahrzeugschein und -brief, Serviceheft, den letzten TÜV-Bericht. Ebenfalls hilfreich sind Belege über Zusatzausstattungen sowie Wartungsarbeiten und Reparaturen. Bei der Probefahrt aber sollten Sie (aus Sicherheitsgründen) den Fahrzeugbrief nicht dabei haben.
Vertrag
Schließen Sie auf jeden Fall einen schriftlichen Vertrag ab! Zwar sind auch mündliche Verkaufsabschlüsse gültig, aber um einen späteren Rechtsstreit auszuschließen, sollten Sie den Fahrzeugverkauf unbedingt schriftlich absichern. Bereiten Sie den Kaufvertrag vor – falls Sie noch keinen haben, können Sie sich bei mobile.de einen Standardvertrag ausdrucken. Informieren Sie sich hier auch über die wichtigsten rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss. Tragen Sie alle notwendigen Angaben in den Kaufvertrag ein: Name und Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde; lassen Sie sich alle ausgehändigten Dokumente und Schlüssel quittieren.
Sie haben Ihr Auto bereits abgemeldet.
In diesem Fall darf Ihr Fahrzeug nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen – eine Probefahrt ist nur mit Kurzzeitkennzeichen (rotes Nummernschild) möglich! Das bedeutet, dass entweder Sie oder der Interessent ein solches Kennzeichen beim Verkehrsamt beantragt. Ein Kurzzeitkennzeichen ist fünf Tage gültig, die Kosten betragen ca. 10 Euro.
Der Käufer
Der Käufer muss voll geschäftsfähig sein und einen Führerschein besitzen, also mindestens 18 Jahre alt sein. Weisen Sie den potenziellen Käufer bei der Terminvereinbarung zur Probefahrt darauf hin, dass der Schein mitgebracht werden muss. Lassen Sie sich zudem den Personalausweis zeigen um sicherzugehen, dass Interessent und Führerschein auch tatsächlich zusammen gehören (die Ähnlichkeit von Führerscheinbildern mit dem aktuellen Aussehen ist oft nicht besonders groß, was Sie wahrscheinlich mit Blick in den eigenen Führerschein bestätigen können). Notieren Sie sich Namen und Personalausweisnummer.
Dokumenten-Übergabe
Händigen Sie dem Käufer den Fahrzeugbrief erst nach Bezahlung des vollen Kaufpreises aus.
Bezahlung
Die Entgegennahme von Schecks oder Ratenzahlungen kann zu Problemen (Scheck nicht gedeckt, Insolvenz des Käufers) führen. Am sichersten für Sie ist es, den Kaufpreis bei der Fahrzeugübergabe bar zu kassieren - allerdings unter Berücksichtigung aller notwendigen Sicherheitsmaßnahmen.
Sicherheit
Im schlimmsten Fall hat ein angeblicher Käufer kriminelle Absichten. Vermeiden Sie daher ungewöhnliche Treffpunkte (z.B. Parkhaus, Autobahnparkplatz)! Nehmen Sie (wenn möglich) eine weitere Person mit zum Verkaufsgespräch; halten Sie im Zweifelsfall per Handy Kontakt zu einem Bekannten.
Gewährleistung
Es ist sehr zu empfehlen, Gewährleistungsansprüche vertraglich auszuschließen ("Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft"). Dann kann der Käufer nur beim Fehlen vertraglich "zugesicherter Eigenschaften" oder beim Nachweis einer arglistigen Täuschung (s.o.) Ihrerseits Ansprüche stellen.
Versäumen Sie dies, unterliegen Sie der gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungspflicht. Bei nachträglich festgestellten Mängeln bedeutet das: der Käufer kann nachträglich den Kaufpreis mindern, auf eine kostenlose Reparatur bestehen oder ganz vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt natürlich nicht bei Abnutzungs-, Verschleiß- oder Alterserscheinungen.
Wenn Sie Ihren Gebrauchtwagen im Zusammenhang mit einer gewerblichen bzw. selbstständigen beruflichen Tätigkeit verkaufen, können Sie die gesetzliche Gewährleistung lediglich auf ein Jahr verkürzen; Sie sind rechtlich einem Autohändler (der die Gewährleistung ebenfalls nicht ausschließen kann) gleichgestellt. Stellen Sie in diesem Fall eine Mängelliste auf oder gebenn Sie selbst ein Gutachten in Auftrag. Dadurch können Sie sicher sein, dass keine Mängel übersehen werden und verbessern zudem Ihre Position in der Verkaufsverhandlung.